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Wird das Eigentum Ihres Unternehmens respektiert? Was geschieht während der Arbeitszeit? Sind Ihre Kunden mit Ihrem Personal und Ihren Produkten zufrieden?

Als Arbeitgeber sollten Sie wissen, ob Ihre Arbeitsanweisungen eingehalten werden und ob ihre Qualitätssicherungsmaßnahmen greifen. Hierbei stehen Ihnen eine ganze Reihe von Möglichkeiten für Mitarbeiterkontrollen zur Verfügung.

Vorwiegend für unsere Stammkunden und für Kleinunternehmen in unserem Einzugsgebiet bieten wir daher auch Servicetests und Sicherheitskontrollen an.

Testeinkäufe und Servicechecks (Mysteryshopping)

Der Grundgedanke dieser Tests ist die turnusmäßige oder kontinuierliche Prüfung Ihrer Kundenkontakt- und Servicequalität. Dies ermöglicht Ihnen die Einleitung von Qualitätssicherungsmaßnahmen, die Verbesserung ihrer Qualitätsstandards und die Erhöhung Ihrer Kundenzufriedenheit.

In Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erstellen wir einen Fragenkatalog oder greifen auf standardisierte Checkformulare zurück. Unsere Mitarbeiter testen Ihren Verkauf oder Ihre Filialen und erstellen einen Testbericht. Nach Auswertung der Ergebnisse werden konkrete Verbesserungspotenziale sichtbar. Abschließend bieten wir Ihnen die Überprüfung des Erfolgs Ihrer Qualitätssicherungsmaßnahmen an.

Mitarbeiterkontrollen/Personalausgangskontrollen

Mitarbeiterkontrollen sind weder generell verboten oder erlaubt – es kommt immer auf den Einzelfall an. Zulässig ist eine Kontrolle nur dann, wenn sie verhältnismäßig ist und das Interesse des Arbeitgebers gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers überwiegt. Wurde das Eigentum des Arbeitgebers schwerwiegend beeinträchtigt, zum Beispiel durch Diebstähle oder Unterschlagungen, sind Mitarbeiterkontrollen durchaus gerechtfertigt. Gibt es einen gravierenden Verdacht, darf auch auf härtere Maßnahmen zurückgegriffen werden. Allgemeine Kontrollmaßnahmen müssen akzeptiert werden.

In manchen Betrieben werden beim Verlassen des Geländes die Taschen kontrolliert. Das ist zulässig, wenn es betriebsüblich ist. Ansonsten können derartige Maßnahmen nur per betrieblicher oder arbeitsvertraglicher Vereinbarung eingeführt werden. Allgemeine Ausgangskontrollen unterfallen meist auch der Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates.

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Detektei Larsen in Böblingen. Servicetel: 01803-455933. Seit 20 Jahren europaweit tätig für Privat und Wirtschaft. Mitglied im Berufsverband BID.
Letzte Änderung 11.03.2009