Persönliche Beratung | Mo. - Fr.: 8:00 bis 22:00 Uhr | Telefon: 07031 - 49 84 65
Lassen Sie es nicht so weit kommen. Mitarbeiterüberwachung und -prüfung ist durchaus sinnvoll und in vielen Fällen sogar notwendig.
Die Rechtsprechung bestätigt: Arbeitgeber haben in vielen Fällen ein berechtigtes betriebliches Interesse daran, Mitarbeiter auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit zu überprüfen.
Dies gilt insbesondere in Bereichen, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gesteigertes oder besonderes Vertrauen entgegenbringt oder entgegenbringen muss.
Möchten Sie Ihre Mitarbeiter unbemerkt mit Videoaufzeichnungen überwachen, sind die rechtlichen Anforderungen besonders hoch.
Doch auch in diesem sehr sensiblen Bereich hat es bereits Rechtsprechung zugunsten der Arbeitgeber gegeben.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG, 27.3.2003, 2 AZR 51/02) urteilte, dass eine heimliche Videoüberwachung zulässig ist, wenn ein hinreichend konkreter Strafverdacht besteht und dieser nicht oder nur sehr schwer mit anderen Mitteln geklärt werden kann.
Werden Sie häufiger bestohlen, bietet sich der Einsatz verdeckter Videokameras an. Dadurch kann der Täter auf frischer Tat überführt werden und Sie erhalten aussagekräftiges Bildmaterial, um die Straftat zu beweisen.
Um den Tätern auf die Spur zu kommen, können bei begründetem Tatverdacht Diebesfallen eingesetzt werden. Unter Diebesfallen versteht man chemische Mittel, wie Pulver oder Staub, die die verschiedensten Materialien sichtbar oder unsichtbar verfärben.
Damit präparieren unsere Detektive beispielsweise Geldscheine so unauffällig, dass potenzielle Diebe nichts bemerken. Sollte Ihnen der Täter unbekannt sein, setzen wir unser ganzes Know-How ein, um ihn zu identifizieren.
Diebstähle am Arbeitsplatz belasten das Betriebsklima und das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitarbeitern stark.
Bei internen Diebstählen, Unterschlagungen, Manipulationen und Wirtschaftsspionage bietet sich die Einschleusung als wirksames Mittel zur Aufklärung an. Der Begriff Einschleusung bedeutet in der Praxis:
Wir setzen einen erfahrenen Detektiv als neuen Mitarbeiter, in der Regel als Aushilfskraft, in Ihrer Firma ein. Getarnt als Kollege wird er das Vertrauen Ihrer Belegschaft erlangen und somit völlig unauffällig Einblicke in die innerbetrieblichen Strukturen erhalten. Einschleusungen überführen den Täter früher oder später direkt und geben Ihnen Aufschluss über beteiligte Personen und die Größe des angerichteten Schadens.
Haben Sie die Vermutung, die Täter kommen aus Ihrem eigenen Betrieb, ist es nicht immer einfach, die Sachverhalte diskret und vollständig aufzudecken und alle beteiligten Personen zu identifizieren.
Möchten Sie – ohne Einschalten der Polizei – ein Gespräch mit dem Täter führen, können
wir das für Sie übernehmen. Unsere, in Gesprächsführung erfahrenen Mitarbeiter, können auch nur als Begleitperson zu Ihrem Schutz dabei sein und stehen anschließend als Zeugen zur Verfügung.
Sollten sich dabei neue Aspekte ergeben, beispielsweise bezüglich der entwendeten Waren, übernehmen wir selbstverständlich auch weitere Aufgaben.
Ist der Täter ermittelt, überstellen wir ihn auf Ihren Wunsch der Polizei und stehen als Zeugen zur Verfügung.
Wir ermitteln für Sie gerichtsverwertbare Beweise in allen strittigen Versicherungsangelegenheiten.
Mit Fingerspitzengefühl und dem notwendigen Know-How überprüfen wir verdächtige Personen, die im Zusammenhang mit entstandenen Schäden stehen. Ebenfalls ermitteln wir, ob beispielsweise eine schwere Erkrankung nur vorgespielt wird oder ein KFZ-Diebstahl nur fingiert sein könnte.
Die Detektei Larsen steht Ihnen mit umfassender Expertise und diskreten Ermittlungen zur Seite. Vertrauen Sie uns, wenn es darum geht, Klarheit und Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu schaffen.
Als Detektei mit langjähriger Erfahrung bieten wir Ihnen auch hier unsere Unterstützung an.
Videoüberwachung: Pforzheim / Sindelfingen / Villingen-Schwenningen / Filderstadt / Ludwigsburg
Wirtschaftsdetektei: Reutlingen / Stuttgart / Tübingen / Leinfelden-Echterdingen / Leonberg