TEST UND

KONTROLLEN

Eine Lupe mit einem Hut darauf.

So erfahren Sie, ob das Eigentum Ihres Unternehmens respektiert wird, was während der Arbeitszeit geschieht und ob Ihre Kunden mit Ihrem Personal und Ihren Produkten zufrieden sind.


Diese Tests ermöglichen eine kontinuierliche Überprüfung Ihrer Kundenkontakt- und Servicequalität. In Zusammenarbeit mit Ihnen erstellen wir einen Fragenkatalog oder verwenden standardisierte Checkformulare. Unsere Mitarbeiter testen Ihren Verkauf oder Ihre Filialen und erstellen detaillierte Testberichte.


Nach der Auswertung der Ergebnisse werden konkrete Verbesserungspotenziale sichtbar, und wir bieten Ihnen abschließend die Überprüfung des Erfolgs Ihrer Qualitätssicherungsmaßnahmen an.

(Mystery Shopping)

Testkäufe und Servicechecks

Unsere Testkäufer, die als normale Kunden auftreten, sind geschulte Beobachter, die reale Kundensituationen dokumentieren.

Eine Schwarzweißzeichnung einer Einkaufstüte auf weißem Hintergrund.

Wenn Sie das ungute Gefühl haben, dass einer Ihrer Angestellten Geld unterschlägt, können unsere Detektive Ihnen mit Ehrlichkeitstests helfen.


Dabei wird eine Situation herbeigeführt, die es Ihren Mitarbeitern ermöglicht, eine gegen den Betrieb gerichtete strafbare Handlung oder eine Arbeitsvertragsverletzung zu begehen. Bei dieser Kontrollmöglichkeit berücksichtigen wir selbstverständlich alle arbeitsrechtlichen Voraussetzungen, um rechtlich einwandfreie Ergebnisse zu erzielen.

Ehrlichkeitstests

Eine Schwarzweißzeichnung einer Blume mit einem Häkchen darin.

Wenn das Eigentum des Arbeitgebers schwerwiegend beeinträchtigt wurde, beispielsweise durch Diebstähle oder Unterschlagungen, sind Mitarbeiterkontrollen durchaus gerechtfertigt.


Bei gravierendem Verdacht dürfen auch härtere Maßnahmen ergriffen werden. Allgemeine Kontrollmaßnahmen müssen akzeptiert werden.


In manchen Betrieben werden beim Verlassen des Geländes Taschenkontrollen durchgeführt. Diese sind zulässig, wenn sie betriebsüblich sind. Ansonsten können solche Maßnahmen nur per betrieblicher oder arbeitsvertraglicher Vereinbarung eingeführt werden.


Allgemeine Ausgangskontrollen unterliegen meist der Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates.

Mitarbeiter- und Personalkontrollen

Mitarbeiterkontrollen sind weder generell verboten noch erlaubt – es kommt immer auf den Einzelfall an.


Zulässig ist eine Kontrolle nur dann, wenn sie verhältnismäßig ist und das Interesse des Arbeitgebers gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers überwiegt.

Eine Schwarzweißzeichnung aus einigen Buchstaben auf weißem Hintergrund.

Vorwiegend für unsere Stammkunden und für Kleinunternehmen in unserem Einzugsgebiet bieten wir auch Servicetests und Sicherheitskontrollen an.


Als Arbeitgeber sollten Sie wissen, ob Ihre Arbeitsanweisungen eingehalten werden und ob Ihre Qualitätssicherungsmaßnahmen greifen. Hierbei steht Ihnen eine ganze Reihe von Möglichkeiten für Mitarbeiterkontrollen zur Verfügung.



Unsere Detektei Larsen unterstützt Sie dabei, die Sicherheit und Qualität in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Professionalität, um Ihr Unternehmen zu schützen und zu verbessern.

Service- und Sicherheitskontrollen

Ein Zahnrad mit einem Warnschild darin.
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